Fahrzeuguntersuchungen als hoheitliche Aufgabe

Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Steinfurt unterstützt und überprüft die anerkannten Werkstätten bei der Erfüllung der ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben:

  • Zulassung Ihres Betriebes zur Abgasuntersuchung (AU) und
  • Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge (SP) und
  • Gasanlagenprüfung und Gassystemeinbauprüfung (GAP/GSP)
  • Annahmestelle gem. der Altfahrzeug-VO und
  • Kalibrierung und Wartung von AU-Messgeräten und 
  • Kalibrierung von Scheinwerfereinstellprüfsystemen

IAnsprechpartner:

 Rainer Aulkemeyer
T  05971 4003-1280
E  rainer.aulkemeyer@kh-st-waf.de

Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK)

Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe (AÜK)

Für die anerkannten Werkstätten hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe die AÜK entwickelt, die es allen Werkstätten ermöglicht, weiterhin AU, AUK, SP oder GAP eigenverantwortlich durchzuführen.

Hintergrund ist eine Änderung in der StVZO, aufgrund der Kfz-Betriebe, die ihren Kunden diese Dienstleistungen anbieten wollen, neben der bisher bereits üblichen verwaltungsrechtlichen Anerkennung der örtlichen Kfz-Innung  zusätzlich auch noch die formale Bestätigung  durch die Deutsche Akkreditierungsstelle benötigen.  Damit wird dokumentiert, dass der Kfz-Betrieb die Vorgaben der DIN 17020 erfüllt.

AÜK-Checkliste

Vertragliche Einbindung der Kfz‐Werkstatt

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