Warnweste wird Pflicht

KREIS STEINFURT. Pünktlich zur Ferienzeit wird das Mitführen einer Warnweste im Auto Pflicht. Zum 1. Juli tritt eine entsprechende Neuregelung in Kraft. Auch wenn für viele Autofahrer die knallgelbe oder orange Weste längst zum Alltag gehört, sieht Thomas Bäumer, Obermeister der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Steinfurt, Handlungsbedarf. „In den meisten Fahrzeugen ist die Weste nicht griffbereit", sagt er.

Wer einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen in einem Innungsbetrieb des KfZ-Handwerks erwerbe, könne sich in der Regel darauf verlassen, dass das Auto mit Kombi-Paketen samt Warndreieck und Warnweste bestückt ist. Zwar genüge das den gesetzlichen Vorschriften, so Bäumer. „Man sollte die Weste aber herausnehmen und ins Fahrzeuginnere unter den Sitz oder ins Handschuhfach legen", rät der Obermeister. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer Panne seien die ersten Minuten oftmals die gefährlichsten für die Fahrzeuginsassen. „Da macht es wenig Sinn, wenn ich auf der Autobahn erst aussteigen und die Weste aus dem Kofferraum holen muss." Gerade in der Reisezeit seien die Autos in der Regel zudem beladen und Warndreieck und Warnweste nur schwer zugänglich im Kofferraum verstaut.

Auch die Anzahl der Warnwesten ist für den Obermeister der KfZ-Innung entscheidend. „In Österreich ist das Mitführen von Warnwesten für jeden Fahrzeuginsassen Pflicht - und das macht auch Sinn", meint Bäumer. Denn nur so könne sich jeder Mitfahrende im Falle eines Falles für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar machen. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes rät für den Notfall: Erst das Warnblinklicht einschalten, die Weste vor dem Aussteigen überziehen, das Warndreieck in 100 Metern Entfernung aufstellen, Hilfe rufen und Schutz am Straßenrand oder hinter der Leitplanke suchen.

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