"Das neue (Auto-) Kaufrecht ab 01.01.2022

Gut besuchte Vortragsveranstaltung

Über 40 Kfz-Betriebe haben sich am 18. November 2021 von Rechtsanwalt Joachim Otting das ab dem 1. Januar 2022 neue geltende Kaufrecht, insbesondere im Kfz-Bereich, erklären lassen.

Der Sachmangelbegriff wird erweitert um „Ware mit digitalen Elementen“ und  neu strukturiert. Neben den subjektiven Aspekten gibt es nun auch verstärkt objektive Komponenten.

Außerdem wurde die Verkürzung der Verjährung thematisiert und die verlängerte Beweislastumkehr vorgestellt. Natürlich gehen leider die neuen Regelungen auch mit umfangreichen Dokumentationspflichten einher. RA Otting konnte mit seiner klaren Sprache und mit anschaulichen Beispielen die doch recht „trockene“ Materie informativ und verständlich den Teilnehmer erläutern.

zurück